Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrschule-Lars


Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und 
der Fahrschule-Lars. Inhaber Lars Zischg, Winkel 4 , 7202 Says sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.
Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch, SMS oder online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Führerprüfung. Die Fahrschule-Lars verpflichtet sich, den Fahrschülern unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.
Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss den neusten, methodisch-didaktischen Kenntnissen durchführen. Der Abschluss des Ausbildungsvertrages stellt keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar



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Unterrichtstarif


Die Unterrichtstarife der angebotenen Dienstleistungen sind auf der Internetseite www.fahrschule-lars.ch publiziert. Die Preise für die angebotenen Dienstleistungen können jederzeit und ohne Vorankündigungen durch die Fahrschule-Lars angepasst werden. Die Fahrlektion ist jeweils bei Lektion beginn Bar oder mit Kreditkarte zu bezahlen. Rechnungen werden nur an Firmen oder mir bekannte Personen verschickt mit Aufpreis von CHF 10.- pro Fahrlektion und Zahlungsfrist von 10 Tagen. 



Lektionen

Eine Fahrlektion dauert 50 Minuten, inkl. Instruktionen und Schlussbesprechung. 
Die Fahrschule-Lars arbeitet jedoch mit 60 Minuten Einteilung, so dass jeder Schüler garantiert 50 Minuten Lektionsdauer hat (Toleranzausgleich). 
Nach Absprache sind auch Lektionen von anderer Dauer möglich. 
Der Treffpunkt der einzelnen Fahrlektion wird vom Fahrlehrer festgelegt, Wünsche der Fahrschüler werden jedoch soweit sinnvoll und möglich berücksichtigt. Fahrlektionen, welche die Fahrschule-Lars in Folge höherer Gewalt, Schnee, Stau, technischer Defekte am Fahrzeug nicht erbringen kann, werden nicht verrechnet. 
Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit des Fahrschülers bestehen (z.B. wegen Konzentrationsschwäche, Müdigkeit, Medikamente, Alkohol oder Drogen), kann die Lektion jederzeit abgebrochen werden und die Lektion wird vollumfänglich in Rechnung gestellt.



Terminabsagen

Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 48 Stunden (2 Arbeitstage) vor Lektion beginn abgemeldet werden, sonst werden sie in Rechnung gestellt. Kursanmeldungen sind definitiv und können wegen Teilnehmerzahlbeschränkung nur bis spätestens 5 Arbeitstage vor Kursbeginn abgesagt werden. 
Liegt der Fahrschule-Lars vor dem jeweiligen Dienstleistungsbeginn ein Arztzeugnis vor, so liegt es im Ermessen der Fahrschule, von der Verrechnung abzusehen.

Verspätetes Erscheinen oder nicht rechtzeitige Abmeldung von vereinbarten Terminen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Terminverschiebungen oder Absagen müssen mündlich oder telefonisch erfolgen, SMS werden nicht akzeptiert.


Lernfahrausweis

Ein gültiger Lernfahrausweis ist zu jeder Fahrstunde mitzuführen und vor der Lektion vorzuweisen. Ohne gültigen Lernfahrausweis wird die Lektion, unter Kostenfolge, abgesagt. Ebenfalls zwingend sind fest schliessende Schuhe sowie Brille/Kontaktlinse sofern die Auflage 01 im Lernfahrausweis vermerkt ist. Unkostenbeitrag 
Die Fahrschule-Lars hat eine Fahrschul-Vollkasko Versicherung abgeschlossen, an der sich alle Fahrschüler mit einem Beitrag von Fr.150.- beteiligen. Die Fahrschulversicherung ist obligatorisch und spätestens bis zur 2 Fahrlektion in Bar oder mit Kreditkarte zu begleichen.
Die Versicherung deckt Schäden, welche im Fahrschulbetrieb inklusive Führerprüfung entstehen. Ausgenommen sind Schäden unter Alkohol und Drogeneinfluss oder sonstigen nachweisbaren Zweifeln an der Fahrfähigkeit.

Die Versicherung beschränkt sich explizit nur auf die Fahrzeuge der Fahrschule-Lars. In diesem Betrag eingeschlossen sind administrative Dienstleitungen wie Anmeldung zur Führerprüfung, Terminverschiebungen, sowie das Handbuch Fahrausbildung.

Haftung

Schadenersatzansprüche gegen die Fahrschule-Lars, deren Mitarbeiter und Hilfspersonen entstehen in jedem Fall nur, wenn der eingetretene Schaden von diesen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht worden ist. 
Die Haftung ist auf den als Folge dieses Fehlers verursachten unmittelbaren Schaden begrenzt. 
Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist am Firmensitz der Fahrschule-Lars.

Fahrsicherheits-Training

fahrsicherheitstraining

Fahrschule Lars
Lars Zischg
Scalettastrasse 7
7000 Chur

Tel.     +41 79 346 01 82
Mail    info@fahrschule-lars.ch